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Polizei Einstellungstest Live Webinar am 20.10.2022 ab 17:00 Uhr
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Bewerbungsfristen bei der Polizei

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Wer sich bei der Polizei bewirbt, der muss nicht nur ein Auswahlverfahren bestehen. Bevor es dazu kommt, gilt es zunächst einmal die entsprechenden Fristen einzuhalten. Gerade bei der Polizei muss man sich häufig schon sehr früh bewerben, wenn man eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchte. Oft endet die Bewerbungsfrist schon ein Jahr vor dem Start der Ausbildung.

Mittlerer und gehobener Polizeidienst

Da in Deutschland das Thema Polizei Ländersache ist, gibt es leider keine einheitlichen Bewerbungsfristen. Wann genau der letzte Termin für eine Bewerbung ist, hängt von den verschiedenen Bundesländern ab. So können die Fristen in Hamburg ganz anders sein als in Bayern und wieder anders bei der Bundespolizei. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

Zum einen gibt es unterschiedliche Einstiegstermine. Manche Bundesländer beginnen mit Ausbildungen zwei Mal im Jahr, während es bei anderen nur einen Termin gibt. Dementsprechend unterschiedlich sind die Fristen. Zudem gibt es neben der Ausbildung im mittleren Polizeidienst auch den gehobenen Polizeidienst. Hier studieren die angehenden Polizeibeamten in dualer Form. Aufgrund des Studiums unterscheidet sich der Starttermin oft von dem im mittleren Polizeidienst und resultiert daher mitunter in unterschiedlichen Bewerbungsfristen. Hier einmal ein paar Beispiele:

Baden Württemberg

In Baden Württemberg beginnt die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst entweder am 1. März oder am 1. September. Der Bewerbungsschluss für die Ausbildung am 1. März ist der 15. Mai des Vorjahres, beim 1. September ist es der 15. November. Im Falle des gehobenen Polizeidienstes muss man sich bis zum 30. September beworben haben für eine Einstellung am 1. Juli.

Bayern

Wer in Bayern für die Einstellungstermine Anfang März und Anfang September im mittleren Dienst berücksichtigt werden möchte, muss sich bis zum 30. April beziehungsweise bis zum 31. Oktober im Vorjahr beworben haben. Der gehobene Dienst kann ebenfalls Anfang März und September begonnen werden, es gibt mit dem 31. Oktober aber nur eine Bewerbungsfrist für beide Termine.

Berlin

Bei der Polizei in Berlin beginnen die Ausbildungen für den mittleren und gehobenen Polizeidienst jeweils mit einem Monat Abstand. Im März und im September beginnen die Azubis im mittleren Dienst, im April und Oktober startet das Studium im gehobenen Dienst. Die Bewerbungsfristen sind für beide gleich und enden im Vorjahr Mitte September beziehungsweise im gleichen Jahr Mitte Februar.

Hamburg

In Hamburg beginnt die Ausbildung im mittleren Dienst am 1. Februar und am 1. August. Die Bewerbungsfrist endet dafür relativ früh. So muss man sich in Hamburg bis zum 31. Juli beworben haben, wenn man im kommenden Jahr am 1. August mit der Ausbildung beginnen möchte. Gleiches gilt auch für den gehobenen Polizeidienst. Auch hier bietet die Polizei Hamburgmit dem 1. April und dem 1. Oktober zwei Einstellungstermine an. Die Bewerbungen müssen jeweils ein Jahr im Voraus eingehen. Dementsprechend liegen die Fristen in Hamburg Ende März und Ende September.

Hessen

Auch in Hessen können sich Bewerber für zwei Termine im Jahr bewerben. Einstellungen nimmt die Polizei im Februar und im September vor. Die Frist für die Bewerbungen endet jeweils ein Jahr zuvor, typischerweise Mitte/Ende Januar und Mitte/Ende September.

NRW

In NRW gibt es für beide Laufbahnen nur einen Einstellungs- und Bewerbungszeitraum. Sowohl der mittlere Dienst als auch der gehobene Dienst beginnt seine Ausbildung im Herbst. Die Bewerbungen dafür müssen schon im Vorjahr abgegeben werden. Der Zeitraum beginnt Anfang Juni und endet Ende September beziehungsweise Anfang Oktober.

Die Bundespolizei

Auch bei der Bundespolizei gibt es verschiedene Fristen und Termin für die unterschiedlichen Laufbahnen. Wer bei der Bundespolizei im mittleren Dienst einsteigen möchte, kann dies jeweils am 1. März und am 1. September eines Jahres tun. Bewerbungen für einen Einstieg am 1. März können bis zum 1. September des Vorjahres abgegeben werden, für den Ausbildungsbeginn am 1. September endete die Bewerbungszeit am 1. November des Vorjahres. Das Studium im gehobenen Polizeidienst bei der Bundespolizei startet ein Mal im Jahr am 1. September. Wer sich dafür bewerben möchte, muss seine Unterlagen bis zum 1. November des Vorjahres einreichen. Danach nimmt die Bundespolizei keine Bewerber mehr für den jeweiligen Termin an.

Zu späte Bewerbungen

Die Fristen für die Bewerbung bei der Polizei sind oft sehr starr. Wer sich zu spät bewirbt, hat in der Regel keine Chance, noch in das Auswahlverfahren zu rutschen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob man sich in Hamburg, Bayern, NRW oder bei der Bundespolizei bewirbt.

Frist verpasst, was nun?

Wer sich in Deutschland bei der Polizei eines Bundeslandes bewirbt, muss nicht zwangsweise aus dem Bundesland kommen. Daher können sich die unterschiedlichen Fristen bei den Polizeidienststellen der Länder und der Bundespolizei durchaus als vorteilhaft erweisen. Hat man beispielsweise die Frist in Hamburg verpasst, kann man schauen, ob man eventuell in einem anderen Bundesland noch Chancen hat. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel in Berlin werden die Fristen auch gern verlängert, da die Polizei hier Probleme hat, die offenen Stellen zu besetzen. Davon kann man ebenfalls profitieren.


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