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Polizei Einstellungstest Live Webinar am 20.10.2022 ab 17:00 Uhr
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Mindestgröße bei der Polizei – Voraussetzungen Mann/Frau

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Wer sich bei der Polizei bewerben möchte muss ein ausführliches Auswahlverfahren über sich ergehen lassen und einige Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Darunter zählen zum Beispiel; Bildungsstand, Altersgrenzen, Schwimmfähigkeitsnachweis, Sehvermögen und auch dieMindestgröße. Und genau um letzteres gibt es immer mehr Diskussionen und anscheint auch Verbesserungsbedarf. In einigen Bundesländern sowie Bundespolizei und dem Zoll wurde diese gänzlich abgeschafft bzw. sind auch Abweichungen möglich.

Zur Freude vieler Bewerberinnen und Bewerber, die wohlmöglich sonst an 1 bis 2 cm gescheitert wären. Allgemein ist aber zu sagen, dass jedes Bundesland ihre Einstellungskriterien selber festlegt, und so auch bei der Mindestgröße für Bewerberinnen und Bewerber der Polizei.

Hintergrund der Mindestgröße

Die Körpergröße gilt bei der Polizei immer noch als wichtiger Faktor in Hinblick auf körperliche Auseinandersetzungen. Da zu erwarten ist, dass ein/e Polizist/in auch körperlich in Konflikte verwickelt wird, versucht man schon bei der Kandidatenauswahl Bewerber/innen mit Nachteilen auszufiltern. Neben der generellen Fitness zählt zu diesen Nachteilen auch die Körpergröße. Man geht allgemein davon aus, dass kleine Menschen in einer körperlichen Auseinandersetzung mit größeren Personen eher Schwierigkeiten bekommen. Aus diesem Grund sind Mindestgrößen nach wie vor ein wichtiges Ausschlusskriterium.
Die Polizei ist wohlgemerkt nicht der einzige Arbeitgeber, der eine bestimmte Körpergröße voraussetzt. Auch bei einigen Berufen innerhalb der Bundeswehr sowie beim Zoll und der Feuerwehr werden zu kleine Bewerber/innen nicht zur Ausbildung zugelassen. Flugbegleiter/innen und Piloten müssen ebenfalls bestimmte Mindestgrößen erfüllen.

Mindestgröße für Bewerber der Polizei

Es gibt mit Sicherheit gute Gründe aber auch genug Gründe die für eine Abschaffung der Mindestgröße für Polizeibewerber sprechen. Letztendlich wird es bei diesen Thema aber auch immer zwei Meinungen geben.

Dass eine Mindestgröße für einen Polizisten nötig sei, daran zweifeln einige nicht. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder der Rettung von Personen an Unfallorten, brauche man eine gewisse Statur. Auch die Polizeiausrüstung – mit bis zu über 20 Kilo – sei nicht zu vernachlässigen und kann bei einer kleineren Körpergröße zur höheren Belastung führen. Bewerber, die die Mindestgröße nicht erfüllen hätten nicht die körperliche Präsenz und Leistungsfähigkeit um die Aufgaben des Polizeivollzugsdiensts durchzuführen, so die allgemeine Begründung der Polizeien.

§Urteile und richterliche Beschlüsse

Eine Frau, der 15 Millimeter zur Mindestgröße fehlen, hat nun – wie 4 weitere Bewerberinnen – erfolgreich dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Aktenzeichen 2 K 7427/17) hat demnach entschieden, dass eine Frau von dem Auswahlverfahren der Polizei nicht wegen ihrer zu kleinen Körpergröße ausgeschlossen werden darf. Die festgelegten Mindestgrößen seien rechtswidrig, urteilten die Richter. Das Land Nordrhein-Westfalen wurde dazu verpflichtet die Klägerin wieder für das Auswahlverfahren zuzulassen. Ebenso ein Mann, der die Mindestgröße um knapp 2 Zentimeter verfehlte, klagte beim Land NRW mit Erfolg. „Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 Zentimeter für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst ist rechtswidrig“, entschieden die Richter.

Die aktuellen Mindestgrößen für Bewerberinnen und Bewerber der Polizei

Bundesländer (Stand 2022) Mindestgröße Mann Mindestgröße Frau
Berlin
Keine
Keine
Saarland
Keine
Keine
Nordrhein-Westfalen
163 cm
163 cm
Thüringen
160 cm
160 cm
Bayern
165 cm
165 cm
Niedersachsen
163 cm*
163 cm*
Rheinland Pfalz
162 cm*
162 cm*
Mecklenburg-Vorpommern
Keine
Keine
Hessen
155 cm
155 cm
Baden-Württemberg
160 cm*
160 cm*
Sachsen
160 cm
160 cm
Sachsen-Anhalt
160 cm
160 cm
Schleswig-Holstein
160 cm
160 cm
Bremen
Keine
Keine
Hamburg
160 cm
160 cm
Brandenburg
Keine
Keine
Bundespolizei
Keine
Keine
Bundeskriminalamt (BKA)
Keine
Keine

* Sonderregelungen sind möglich. 

Der Zugang zum Polizeidienst dürfe „allein von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängen“, heißt es in dem Urteil. Die vom Land festgesetzte Mindestgröße für Polizistinnen von 1,63 Meter müsse auch für Männer gelten – denn ab dieser Größe gehe der Dienstherr von einer allumfassenden „Polizeidiensttauglichkeit“ aus. Für Frauen und Männer unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen sei hier nicht nachzuvollziehen und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. „Es brauche ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“ äußerte sich der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Erklärung.

Es bleibt abzuwarten wie die Länder weiter mit diesem kontroversen Thema umgehen werden. Die richterlichen Beschlüsse und Urteile zeigen jedenfalls auf, dass die Mindestgröße anfechtbar ist und durch einen möglichen Gesetzesentwurf geregelt werden sollte, sofern dies zulässig ist.   

MÖGLICHE AUSNAHMEN

Obwohl die Körpergröße in vielen Bundesländern ein großes Ausschlusskriterium ist, werden mitunter Ausnahmen zugelassen. In Bayern können Bewerber fehlende Zentimeter beispielsweise durch besondere sportliche Leistungen ausgleichen. Auch in anderen Bundesländern werden Ausnahmen aufgrund von körperlicher Fitness, besonders guten Noten oder bereits vorhandenen Erfahrungen gemacht. Die Bewerber müssen allerdings in der Regel einen Antrag auf Ausnahme der Mindestgröße stellen. Darüber hinaus ist eventuell auch der Rechtsweg eine Option. Zuletzt klagten wiederholt Bewerber gegen die Mindestgröße und bekamen vor Gericht Recht.

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