Live-Webinar

Im Live-Webinar informieren die Berufsexperten von Plakos über den Polizei Einstellungstest und das Assessment Center. Sei dabei und stelle deine Fragen im Chat!

Polizei Einstellungstest Live Webinar am 20.10.2022 ab 17:00 Uhr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

(Maximal 30 Teilnehmer für das Webinar zugelassen) 

Internetwache der Polizei

Zum Abschnitt springen

Was ist eine Internetwache / eine Onlinewache?

Bei einer Internetwache handelt es sich um eine virtuelle Polizeidienststelle. Jeder Bürger kann dort Anzeige erstatten oder der Polizei Hinweise geben. Die Internetwache wird in einigen Bundesländern auch als Onlinewache oder Elektronisches Polizeirevier (E-Wache) bezeichnet.

Der mitgeteilte Hinweis oder die erstellte Strafanzeige wird dann seitens einer zentralen Stelle bei der jeweiligen Landespolizei gesichtet und der zuständigen Dienststelle elektronisch übermittelt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Inhalt und / oder Örtlichkeit des zugrundeliegenden Sachverhaltes. Die zuständige Dienststelle setzt sich dann, soweit Rückfragen bestehen, mit dem Hinweisgeber oder Anzeigenerstatter in Verbindung.

Durch diesen Prozess kommt es in der Regel zu Zeitverzug, sodass die Internetwache niemals für Notfälle oder andere Angelegenheiten genutzt werden darf, welche ein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordert.

Ein Beispiel

Herr Müller stellt am Donnerstag in seiner Mittagspause fest, dass sein Fahrrad gestohlen wurde. Der Diebstahl muss sich zwischen 08 Uhr und 12 Uhr passiert sein. Herr Müller beschließt nach Feierabend gegen 16 Uhr zur Polizei zu fahren, um Strafanzeige zu erstatten. Nach Feierabend hat Herr Müller, auf Grund von Terminen am Abend, Zeitdruck, zumal er am nächsten Tag verreisen möchte. Er erinnert sich, dass er, als er zuletzt eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (ihm war der Autospiegel abgetreten worden) bei seinem zuständigen Polizeirevier erstattet hatte, über eine Stunde warten musste. Er nutzt die Internetwache in seinem Bundesland, um Strafanzeige zu erstatten. Er füllt alle abgefragten Angaben ausführlich und gewissenhaft aus und hat in wenigen Minuten, ohne Wartezeit, den Diebstahl seines Fahrrades zur Anzeige gebracht.

Ein sofortiges Tätigwerden der Polizei ist hier nicht erforderlich. Hätte Herr Müller um 16 Uhr persönlich auf einem Revier Strafanzeige erstattet, wäre beispielsweise eine sofortige Fahndung zwecklos, da der Fahrraddieb mindestens vier Stunden Zeit zur Flucht hatte und sich sicherlich nicht mehr in der Nähe des Tatortes aufhalten wird. Anders wäre dies gewesen, wenn Herr Müller den Fahrraddieb aus seinem Bürofenster beobachtet und währenddessen die Polizei angerufen hätte.

In welchen Bundesländern gibt es eine Internetwache?

Brandenburg führte als erstes Bundesland in Deutschland im Jahr 2003 den Service der Internetwache ein („Internetwache Brandenburg“). Es folgten einige Jahre später weitere Bundesländer mit der Einführung dieses Online-Services. Aktuell gibt es außerdem die

  • „Internetwache Bayern“,
  • die „Internetwache Berlin“,
  • „Internetwache Nordrhein-Westfalen“,
  • die „Internetwache Baden-Württemberg“,
  • „Internetwache Mecklenburg-Vorpommern“,
  • die „Onlinewache Sachsen“,
  • „Onlinewache Niedersachen“,
  • die „Onlinewache Hessen“,
  • „Onlinewache Hamburg“,
  • die „Onlinewache Schleswig-Holstein“ und
  • das „E-Revier Sachsen-Anhalt“

Eine „Internetwache Rheinland-Pfalz“ und eine „Internetwache Thüringen“ sollen im Jahr 2018 eingeführt werden. In Bremen und im Saarland gibt es bisweilen auch lediglich ein „Kontaktformular“ und nicht die Möglichkeit einer Onlineanzeige.

Was muss ich bei einer Onlineanzeige/ Internetwache für Angaben machen?

Du musst für eine Onlineanzeige ein Formular bzw. mehrere Eingabemasken ausfüllen. Es ist die Eingabe deiner persönlichen Daten erforderlich. Hierzu zählen Name, Geburts­datum, Geburts­ort und deine Wohn­anschrift. Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer unter der du für Rück­fragen erreichbar bist, kannst du ebenfalls angeben. Darüber hinaus sind selbstverständlich Angaben zum Sachverhalt erforderlich. Du solltest hierbei die klassischen W-Fragen beantworten: Was ist passiert? Wie, wo und wann ist es passiert? Wer wurde geschädigt? Angaben zu Tathilfs­mitteln, Zeugen, Schadenhöhe und möglichen Motiven des Täters sind weitere dienliche Hinweise.

Wichtig ist, dass du alle Angaben sehr gewissenhaft machst.

Was passiert, wenn ich als Bürger eine Anzeige bei einer Internetwache stelle?

Nach dem Absenden deiner Onlineanzeige wird dir eine Bestätigung angezeigt, dass deine Anzeige erfasst wurde. In der Bestätigung ist auch das polizei­lichen Aktenzeichen (auch Tage­buch­nummer oder Vorgangsnummer genannt) ange­zeigt. Diese solltest du dir für deine Unterlagen ausdrucken. Das Aktenzeichen könnte je nach Sachverhalt für deine Versicherung von Bedeutung sein.

Ein Beispiel

Herr Müller meldet den Fahrraddiebstahl seiner Hausratversicherung. Seiner Versicherung teilt Herr Müller auch das Aktenzeichen seiner Onlineanzeige mit. Dieses dient der Versicherung als Nachweis, dass der Fahrraddiebstahl polizeilich zur Anzeige gebracht wurde. Die Versicherung setzt sich dann, mit Hinweis auf das Aktenzeichen, mit der Polizei in Verbindung, bevor es zu einer Schadensregulierung für Herrn Müller kommt.

In einigen Bundesländern erhältst du auch eine Kopie der Anzeige an deine Email-Adresse. Fotos und andere Dokumente können meistens als elektronische Anlagen beigefügt werden. Alternativ müssen diese auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens, von dir nachgesandt werden.

Alle eingehenden Onlineanzeigen werden von einem Mitarbeiter gesichtet und dann nach verschiedenen Zuständigkeitskriterien an die jeweiligen Sachbearbeitenden Dienststellen weitergeleitet. Bis der zuständige Sachbearbeiter sich erstmals mit deiner Anzeige befasst, können durchaus mehrere Tage vergehen.

Dies ist ein Beispiel für eine ungünstige Konstellation, aber nicht unrealistisch. Daher niemals dringende Sachverhalte online anzeigen!

Herr Müller erstattet seine Onlineanzeige am Donnerstagabend. Am Freitag ist ein Feiertag und es folgt das Wochenende. Obwohl die Zuteilung an die zuständige Dienststelle umgehend erfolgt, wird erst am Montag von der Dienststelle der Vorgang einem zuständigen Sachbearbeiter zugewiesen. Der Sachbearbeiter PK Meier bekommt nach dem langen Wochenende eine Vielzahl an neuen Vorgängen zur Bearbeitung und schafft es nicht mehr, sich mit der Anzeige von Herrn Müller zu befassen. PK Meier erkrankt und erscheint für drei Tage nicht zum Dienst. Wieder genesen befasst er sich erstmals am Freitag, also über eine Woche nach dem Fahrraddiebstahl, mit der Anzeige von Herrn Müller. 

Ich habe eine Anzeige über eine Internetwache erstattet. Kann ich diese Anzeige über die Internetwache zurückziehen?

Nein! Eine einmal erstattete Anzeige kannst du nicht zurück­ziehen. Denke daher gründlich darüber nach, ob du wirk­lich eine Online-Straf­anzeige stellen möchtest. Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich um eine Straftat handelt, kannst du einen Sachverhalt in der Regel online auch „nur als Hinweis“ melden.

Eine erstattete Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden. Sobald eine Anzeige erstattet wurde, existiert ein laufendes Strafverfahren. Dieses kann nur von der zuständigen Amts- oder Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Polizei zu weiteren Ermittlungen verpflichtet, obgleich du mitteilst, dass du kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hast.

Welche Vorteile und welche Nachteile hat eine Internetwache?

Die Internetwache hat den Vorteil, dass sie Zeit spart auf beiden Seiten. Du als Anzeigenerstatter kannst bequem von zu Hause oder aus dem Büro deine Strafanzeige erstatten. Du musst nicht extra zu einer Polizeidienststelle fahren und du hast keinerlei Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Eine Zeitersparnis gibt es auch seitens der Polizei. Du tippst alle erforderlichen Daten selber im Computer ein. Es muss sich kein Polizeibeamter mit der Anzeigenaufnahme deiner Strafanzeige befassen.

Dieser Zeitersparnis kommt einer noch größeren Bedeutung im gewerblichen Bereich zu. In einigen Bundesländern gibt es Schnittstellen bzw. gesonderte „Registrierte-Nutzer-Zugänge“. Über solche verfügen Beispielsweise einige große Kaufhäuser oder Airlines, die eine Reihe von Ladendiebstählen bzw. Gepäckdiebstählen zu verzeichnen haben. In einem großen Kaufhaus in einer Großstadt fallen jährlich schnell weit über 1000 Strafanzeigen wegen Ladendiebstahls an. Bei der Vielzahl an Kaufhäusern in der Fußgängerzone einer Großstadt kommt einiges an Strafanzeigen zusammen. Alle Anzeigen die nicht elektronisch, sondern auf Papier eingehen, müssen durch Polizeibeamte (oder Verwaltungsangestellte) im Vorgangsbearbeitungssystem der jeweiligen Polizei erfasst werden. Nicht nur ein immenser Arbeitsaufwand, sondern auch eine großer und durch den Onlineservice vermeidbarer Papierverbrauch.

Ein Beispiel

Wie heißt es so schön: Keine Vorteile ohne Nachteile. Die schnelle und einfache Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten verleitet in einigen Fällen eben auch genau hierzu.

Herr Müller stellt sein hochwertiges Fahrrad in dem Mehrfamilienhaus, in dem er wohnt, immer im überdachten Eingangsbereich ab, damit dieses nicht durch den Regen nass wird. Dass das Abstellen von Fahrrädern dort gemäß der Hausordnung verboten ist, ignoriert Herr Müller einfach.

Frau Schmidt stört sich bereits seit Monaten jeden Abend an dem abgestellten Fahrrad des Herrn Müller, wenn sie mit ihrem Hund „Pfiffi“ zum Spaziergang das Haus verlässt. Als Frau Schmidt Herrn Müller begegnet als dieser von seiner Reise zurückkehrte, spricht sie ihn fluchend auf den Missstand an. Es entsteht eine heftige Diskussion, an deren Ende Frau Schmidt den Herrn Müller als „rücksichtsloses Arschloch“ beschimpft. Herr Müller hat sich hierdurch nicht gekränkt oder in seiner Ehre verletzt gefühlt, jedoch denkt er sich „dieser kleinkarierten Frau Schmidt werde ich es zeigen!“. Er erinnert sich daran, wie einfach und schnell seine Onlineanzeige wegen Fahrraddiebstahl funktioniert hat und schaltete seinen Computer ein, um Strafanzeige wegen Beleidigung gegen seine Nachbarin, Frau Schmidt, zu erstatten. à Wäre Herr Müller auf eine Polizeidienststelle gegangen um Frau Schmidt anzuzeigen, dann hätte der diensthabende Polizeibeamte Herrn Müller erklärt, dass er sich in seiner Ehre gekränkt fühlen muss, damit es sich strafrechtlich um eine Beleidigung handelt. Vermutlich wäre Herr Müller auch zu dem Schluss gekommen, dass es trotz allem Ärgernis vernünftiger wäre, in diesem Fall auf eine Strafanzeige zu verzichten und noch einmal das Gespräch zu suchen. 

In lapidaren Fällen (wie in unserem Beispiel) wäre der Weg zu einem Polizeirevier, eine mögliche Wartezeit und der Zeitaufwand der Anzeigenerstattung für viele bereits Grund genug, auf die Erstattung einer Strafanzeige zu verzichten. Auch hat der mit dem Sachverhalt befasste Polizeibeamte durch seine Einschätzung des Sachverhaltes möglicherweise noch Einfluss. Eine Strafanzeige gegen eine andere Person zu erstatten ist in der Regel ein schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich von anderen Menschen und sollte daher gut überlegt sein.

Hinweis
Wenn du eine Onlineanzeige erstattest wird deine IP-Adresse gespeichert. Ein Missbrauch kann zur Strafanzeige führen. 

Ein weiterer Nachteil ist, dass die gemachten Angaben in den Onlineanzeigen sehr häufig unzureichend sind. Dies kann an mangelnden Deutschkenntnissen liegen oder aber auch an der Unwissenheit der Anzeigenerstatter, welche Informationen für die Polizei wichtig sind. Die mit den Anzeigen befassten Sachbearbeiter der Polizei müssen dann mit großem Aufwand die Anzeigenerstatter kontaktieren und nochmals persönlich nachvernehmen. Dies bedeutet wiederum einen erheblichen Zeitaufwand seitens der Polizei, jedoch unter Umständen auch für den Anzeigenerstatter. Die anfängliche Zeitersparnis verpufft schnell und es entsteht möglicherweise sogar ein Mehraufwand.

Nicht immer kann ein Anzeigenerstatter folgerichtig einschätzen, ob sofortige polizeiliche Maßnahmen erforderlich sind.

Ein Beispiel

Herr Müller hatte sein Fahrrad auf einem großen Fahrradparkplatz eines modernen Bürokomplexes abgestellt. Da es in der Vergangenheit häufiger zu Fahrraddiebstählen kam, wird dieser Fahrradparkplatz inzwischen videoüberwacht. Der Datenträger, auf dem die Aufzeichnungen gespeichert werden, überschreibt sich alle 3 Tage neu. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Sicherung der Aufzeichnungen, so sind diese überschrieben/gelöscht. Der Sachbearbeiter befasst sich erstmals nach 8 Tagen mit der Anzeige des Herrn Müller (siehe oben). Die Aufzeichnungen sind inzwischen gelöscht.

Hätte Herr Müller seine Strafanzeige noch am selben Tag persönlich auf einem Polizeirevier erstattet, hätte die Sicherung der Aufzeichnungen noch veranlasst werden können. Ein wichtiger Ermittlungsansatz ist nun verloren gegangen.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer Internetwache und Cybercrime?

Nein, da gibt es keinen Zusammenhang im Speziellen. Natürlich kannst du als Geschädigter Strafanzeige wegen eines Cybercrime-Deliktes bei einer Internetwache erstellen. Allerdings raten wir in diesen Fällen, lieber persönlich Anzeige auf einer Polizeidienststelle zu erstatten, da die Sachverhalte im Bereich Cybercrime und die für die Polizei notwendigen Angaben recht umfangreich sein können. Doch was ist Cybercrime eigentlich? Per Definition umfasst Cyberkriminalität (engl. Crime = dt. Kriminalität) alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) oder gegen diese begangen werden. Darunter fallen Delikte aus dem Bereich der Computerkriminalität und der Internetkriminalität. Der Unterschied zwischen Computerkriminalität und Internetkriminalität ist, dass bei der Computerkriminalität ein Computer mit oder ohne Internet als Tatmittel eingesetzt wird, während bei der Internetkriminalität die Straftaten auf dem Internet basieren bzw. die Technik des Internets nutzen.

Einige Beispiele für Cybercrime:

  • das Ausspähen und Abfangen von Daten beispielsweise durch die versteckte Installation von Fremdsoftware auf Computern
  • Computerbetrug (Beispiel: unberechtigtes Verwenden von Daten – Geldabheben mit einer entwendeten EC-Karte unter Eingabe der korrekten PIN, welche vom Karteninhaber unvorsichtigerweise auf der Karte notiert wurde)
  • Computersabotage
  • alle Ausprägung digitaler Erpressung (werden zu Cybercrime im weiteren Sinne gezählt)
  • der Austausch von kinderpornographischen Darstellungen oder Gewalt verherrlichender Propaganda (werden zu Cybercrime im weiteren Sinne gezählt)
Achtung
Im Notfall immer den Notruf 110 nutzen! Die Internetwachen sind nicht dauerhaft besetzt. 

Tipp für Deinen Einstellungstest

Die Thematik Internetwache spielt in der Regel keine konkrete Bedeutung für den Polizeieinstellungstest. Die Internetwachen sind ein gutes Beispiel dafür, dass der Polizeiberuf und seine Inhalte – Aufgabengebiete und Arbeits-/Ermittlungsmöglichkeiten- dem stetigen Wandel der Zeit unterliegen. Die Polizei muss in vielen Bereichen mit der Zeit gehen, auch wenn dies, auf Grund der bürokratischen Behördenstrukturen, häufig ein langsamerer Prozess ist, als in der freien Marktwirtschaft.

1 Bewertungen
[Sterne: 5 von 5]
Polizei Einstellungstest Vorbereitung

Du möchtest Dich gezielt auf den Einstellungstest bei der Polizei vorbereiten? Dann schau Dir doch mal unsere Testtrainer an. Dort kannst Du aus verschiedenen Übungspaketen wählen, um Dich optimal auf Deinen Einstellungstest bei der Polizei vorzubereiten.