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Polizei Einstellungstest Live Webinar am 20.10.2022 ab 17:00 Uhr
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Polizei Dienstgrade

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Die Laufbahnen bei der Polizei

Es gibt drei so genannte „Laufbahnen“ bei der Polizei. Die Laufbahnen haben nichts mit denen auf dem Sportplatz zu tun. Die berufliche Entwicklung von Polizeibeamten ist in den jeweiligen Organisationsstrukturen und auf Grund der vorgegebenen Stellenpläne in gewisser Weise fest vorgegeben. Kein Polizeibeamte kann seine Besoldung (so nennt man bei den Beamten das Gehalt) frei aushandeln, wie es in der freien Wirtschaft in vielen Bereichen der Fall ist. Jede Besoldungserhöhung bzw. jeder Besoldungsgruppewechsel ist durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse genau geregelt. Damit ist gewisser Weise ein Weg vorgegeben. Diesen vorgegebenen Weg kannst du dir als „Laufbahn“ vorstellen. Die jeweiligen Laufbahnen unterscheiden sich in den Anforderungen an die Vorbildung und sie unterscheiden sich in der Ausbildung.

Es gibt die folgenden drei Laufbahnen bei der Polizei:

In einigen Bundesländern (z.B. in Hamburg) werden diese Laufbahnen als „Laufbahnabschnitt I“, „Laufbahnabschnitt II“ und „Laufbahnabschnitt III“ bezeichnet. Eine weitere mögliche Bezeichnung in deinem Bundesland könnte Laufbahngruppe I, II und III sein. Wir möchten dir nachfolgend die drei Laufbahnen genauer vorstellen.

Laufbahn: mittlerer Dienst

Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde vor einigen Jahren in manchen Bundesländern abgeschafft. Dort gibt es nur noch eine zweigeteilte Laufbahn, gehobener und höherer Dienst. Eine Entscheidung der jeweiligen Innenminister, welche die jeweilige Landespolizei „aufwerten“ sollte. Die Ansprüche an Vorbildung und die Ausbildung (bzw. dann nur noch Studium) wurden erhöht. Beamte im gehobenen Dienst werden auch besser bezahlt als Beamte im mittleren Dienst, sodass die jeweiligen Bundesländer mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn bzw. der Abschaffung der Dreiteilung eine „besser bezahlte Polizei“ vorweisen können. Aber ganz so einfach ist es auch wieder nicht, darauf kommen wir beim Thema Besoldung zurück.

Den mittleren Dienst gibt es noch in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und bei der Bundespolizei (jedoch nicht beim Bundeskriminalamt, dort nur gehobener und höherer Dienst). Bei der Laufbahn des mittleren Dienstes handelt es sich um eine Ausbildung zum Polizeibeamten, die absolviert werden muss. Diese dauert in der Regel zweieinhalb Jahre. Die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich in Details von Bundesland zu Bundesland. Der geforderte Bildungsabschluss für den mittleren Dienst ist die Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit vorangegangenem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss.

DIENSTGRADE, DIENSTGRADABZEICHEN UND BESOLDUNGSGRUPPEN (MITTLERER DIENST)

Die Dienstgrade werden auch Dienst- oder Amtsbezeichnung genannt. Im mittleren Dienst enden die Dienstgrade alle mit der Bezeichnung „Meister“. Die Dienstgradabzeichen sind je nach Uniformfarbe der jeweiligen Länderpolizei blau, mit blauen Sternen oder grün mit, grünen Sternen darauf. Nachfolgend haben wir für dich die jeweilige Amtsbezeichnung, deren Abkürzung in Klammern, die Anzahl der Sterne auf dem Dienstgradabzeichen sowie die dazugehörige Besoldungsgruppe aufgelistet:

Polizeimeister (PM) – 2 Sterne – A7

Polizeiobermeister (POM) – 3 Sterne – A8

Polizeihauptmeister (PHM) – 4 Sterne -A9

Polizeihauptmeister (PHMZ) – 5 Sterne -A9 mit Amtszulage (bei fünf Sternen, können diese übereinander oder zwei nebeneinander und drei darüber angeordnet sein; in einigen Bundesländern auch weiterhin vier Sterne)

Polizei Dienstgrade mittlerer Dienst
Polizei Dienstgrade mittlerer Dienst

AUFGABEN MITTLERER DIENST

Als Polizeibeamter im mittleren Dienst kommen für dich alle polizeilichen Aufgabenbereiche in Frage. Führungsämter werden in der Regel jedoch durch Beamte im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst wahrgenommen. Hast du bereits Diensterfahrung gesammelt und bist zum Polizeiobermeister befördert worden, kannst du auch verantwortungsvolle Aufgaben übertragen bekommen.

Ein Beispiel

Nach seiner Ausbildung wird PM Meier als Sachbearbeiter im polizeilichen Einzeldienst auf einem Revier eingesetzt. Er ist als Streifenwagenbesatzung vielseitig tätig. Sein Ausbildungskollege PM Söhne wird als Einsatzbeamter in einer Einsatzhundertschaft / Einsatzeinheit bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Die beiden Kollegen werden gleichzeitig zum Polizeiobermeister befördert und bleiben bei ihren jeweiligen Dienststellen. Die Tätigkeitsfelder ändern sich nicht wesentlich. Jedoch sind die beiden nun diensterfahrener als jüngere Polizeimeister. Der POM Meier wird nun als Streifenführer eingesetzt und trägt eine höhere Verantwortung. Darüber hinaus führt er neue Kollegen in die Dienstaufgaben ein. Diese Aufgaben wurden ihm anvertraut, da er besonders leistungsstark ist. Andere Kollegen werden erst als Streifenführer eingesetzt, wenn sie Polizeihauptmeister sind. Der POM Söhne wird kleineren geschlossenen Einsätzen als Gruppenführer eingesetzt, womit er eine übergeordnete Aufgabe übernimmt.

Die beiden Kollegen haben sich weitere Jahre bewährt und werden gleichzeitig zum Polizeihauptmeister befördert, während sie auf ihren jeweiligen Dienststellen bleiben. PHM Meier ist nach wie vor als Streifenführer tätig und übernimmt nun auch regelmäßig die Einsatzleitung bei „kleineren“ Einsätzen (z.B. Schlägereien mit mehreren Beteiligten, Verkehrsunfällen mit Verletzten, Evakuierungsmaßnahmen bei Wohnungsbrand in Mehrfamilienhaus). PHM Söhne hat sich in der Vergangenheit bei „kleineren Einsätzen“ (z.B. Kirmes/ Kerb / Stadtfest, kleineren Kundgebungen, Kontrollmaßnahmen) als Gruppenführer bewährt. Nun darf er auch bei „größeren Einsätzen“ (z.B. größeren Demonstrationen oder Fußballspielen (ggf. mit Ausschreitungen) als Gruppenführer tätig sein.  Da beide Kollegen in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen besonders herausragend sind, erhalten sie nach einigen Jahren eine Beförderung zum Polizeihauptmeister mit Zulage.

BEFÖRDERUNGEN IM MITTLEREN DIENST

Nach 2,5 Jahren Ausbildungszeit erlangt man den Dienstgrad „Polizeimeister“, trägt zwei Sterne auf dem Dienstgradabzeichen und wird nach der Besoldungsgruppe A7 bezahlt.

Entsprechend deiner Diensterfahrung (in Jahren) und deiner Leistung (diese wird dein Chef beurteilen) wirst du befördert. Mit jeder Beförderung steigen dein Dienstgrad und deine Besoldungsgruppe. Die genauen Regelungen zum Aufstieg sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Es ist möglich, dass insbesondere die ersten Beförderungen sogenannte „Regelbeförderungen“ sind. Das bedeutet, alle Polizeibeamte werden nach einer vorgegebenen Anzahl von Dienstjahren in die nächste Besoldungsgruppe befördert und erhalten die nächsthöhere Amtsbezeichnung. Diese Regelbeförderungen können jedoch auch an gewisse Voraussetzungen wie eine ausreichend gute Leistungsbeurteilung, geknüpft sein. Je besser deine Leistungsbeurteilung ist, desto schneller wirst du befördert werden. Sollte ein Polizeibeamter besonders negativ auffallen, kann auch eine Regelbeförderung abgelehnt werden (z.B. im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen den Beamten).

Es gibt noch einer weitere Möglichkeit Karriere aus dem mittleren Dienst heraus zu machen und mehr Geld zu verdienen. Dies ist durch einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst möglich. In den meisten Bundesländern erhältst du nach 3 Dienstjahren im mittleren Dienst, in denen du reichlich Erfahrungen im Polizeidienst hast sammeln können, erstmals die Möglichkeit, am Auswahlverfahren für den Aufstieg in den gehobenen Dienst teilzunehmen. Du hast also die Möglichkeit, direkt mehrere Besoldungsgruppen / Amtsbezeichnungen zu überspringen. Hierfür musst du dich im Vorfeld jedoch besonders bewähren und eine entsprechende Leistungsbeurteilung vorweisen können. Das Nachholen des Abiturs oder eines vergleichbaren Bildungsabschlusses ist keine Voraussetzung mehr. Es ist ganz logisch, dass diese Möglichkeit zum Aufstieg nicht für jeden Polizeibeamten besteht- schließlich kann es nicht nur „Häuptlinge“ geben.

Es gibt in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen, wie geprüft wird, ob dein allgemeiner Bildungsstand dem eines Abiturienten entspricht und mit einem Bestehen des „Aufstiegslehrgangs“ gerechnet werden kann. Erhältst du diese Möglichkeit, musst du in der Regel noch einmal ein Jahr „die Schulbank“ drücken. In so genannten „Aufstiegslehrgängen“ wirst du ein Jahr lang in verschiedenen Themenfeldern unterrichtet.

Hinweis
Für einen Laufbahnwechsel ist die Abschlussnote deiner Ausbildung / deines Studiums der aktuellen Laufbahn ein wichtiges Kriterium. Hast du hier womöglich schlecht abgeschnitten, bleibt die Chance eines Laufbahnwechsels für immer verwehrt. Du solltest bestrebt sein, eine möglichst gute Abschlussnote zu erreichen, um dir alle Karrieremöglichkeiten offen zu halten.

Falls du dich für den mittleren Dienst interessierst findest du hier noch weitere Informationen!

Laufbahn: gehobener Dienst

Ein dreijähriges Hochschulstudium zum Polizeibeamten im gehobenen Dienstes wird in allen Bundesländern angeboten. Die Studienplätze in Bundesländern mit zweigeteilter Laufbahn, sind in der logischen Konsequenz – da diese Laufbahn die Einstiegslaufbahn ist- um eine Vielfaches höher, als in Bundesländern mit der dreigeteilten Laufbahn. Die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich in Details von Bundesland zu Bundesland. Der geforderte Bildungsabschluss für den gehobenen Dienst ist Fachhochschulreife oder das Abitur. Darüber hinaus ist ein Laufbahnwechsel unter bestimmten Voraussetzungen aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst möglich (siehe oben).

DIENSTGRADE, DIENSTGRADABZEICHEN UND BESOLDUNGSGRUPPEN (GEHOBENER DIENST)

Die Dienstgrade werden auch Dienst- oder Amtsbezeichnung genannt. Im gehobenen Dienst enden die Dienstgrade alle mit der Bezeichnung „Kommissar“. Die Dienstgradabzeichen sind je nach Uniformfarbe der jeweiligen Länderpolizei blau mit silbernen Sternen oder grün mit silbernen Sternen darauf. Nachfolgend haben wir für dich die jeweilige Amtsbezeichnung, deren Abkürzung in Klammern, die Anzahl der Sterne auf dem Dienstgradabzeichen sowie die dazugehörige Besoldungsgruppe aufgelistet:

Polizeikommissar (PK) – 1 Stern – A9

Polizeioberkommissar (POK) – 2 Sterne – A10

Polizeihauptkommissar (PHK) – 3 Sterne – A11

Polizeihauptkommissar (PHK) – 3 Sterne – A12

Polizeihauptkommissar (PHK) – 4 Sterne – A12 (z.B. in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen, Niedersachsen)

Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) – 5 Sterne – A13

Polizei Dienstgrade gehobener Dienst
Polizei Dienstgrade gehobener Dienst

AUFGABEN IM GEHOBENEN DIENST

Als Polizeikommissar im gehobenen Dienst kommen für dich grundsätzlich Tätigkeiten in allen polizeilichen Aufgabenbereichen in Frage.

In Bundesländern mit zweigeteilter Laufbahn (Hessen, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bundeskriminalamt) übernimmst du im Einstiegsamt (Polizeikommissar – A9) die gleichen Aufgaben wie in den anderen Bundesländern im mittleren Dienst (siehe auch unser Beispiel von PM Meier und PM Söhne). Du hast also kein Führungsamt inne.

In Bundesländern mit der dreigeteilten Laufbahn (siehe oben) erhältst du in der Regel die Chance direkt eine „kleinere Führungsposition“ zu erhalten oder führungsähnliche Aufgaben wahrzunehmen. (vergleichbar mit unserem PHM Meier und PHM Söhne). Als Erster Polizeihauptkommissar nimmst du bereits obere Führungsaufgaben wahr. Du könntest Leiter einer größeren Dienststelle sein, Fachbereichsleiter an den Ausbildungsstätten und Studieneinrichtungen, Mitglied in einem polizeilichen Führungsstab oder im Ministerium für Inneres tätig sein.

In den Bundesländern mit zweigeteilter Laufbahn gibt es eine viel größere Zahl an Polizeibeamten mit dem Dienstgrad Polizeioberkommissar. Es gibt gar nicht genug kleine Dienststellen, damit diese alle Dienststellenleiter sein könnten. Demnach nimmst du als Polizeioberkommissar eine große Bandbreite an Aufgaben war. Es kann sein, dass du lediglich diensterfahrener bist als die Berufseinsteiger (Polizeikommissare) und nur kleinere Führungsaufgaben wahrnimmst (z.B. Streifenführer). Es kann aber auch sein, dass du bereits Führungspositionen wahrnimmst (z.B. als stellvertretender Dienstgruppenleiter).

Je größer die Dienststellen, desto mehr Personalverantwortung wirst du tragen. Unabhängig davon welches Führungsamt (z.B. Dienstgruppenleiter, Ermittlungsgruppenleiter oder Dienststellenleiter) du ausführst.

BEFÖRDERUNGEN IM GEHOBENEN DIENST

Nach 3 Jahren Studienzeit (Direkteinstieg gehobener Dienst) erlangt man den Dienstgrad „Polizeikommissar“, trägt einen silbernen Stern auf dem Dienstgradabzeichen und wird nach der Besoldungsgruppe A9 besoldet. Mit jeder Beförderung steigen dein Dienstgrad und deine Besoldungsgruppe. Vielleicht wunderst du dich, warum sich die Studienzeit (gehobener Dienst) und die Ausbildungszeit (mittlerer Dienst) lediglich um ein halbes Jahr unterscheidet, wenn die jeweilige Amtsverantwortung im Anschluss solch große Unterschiede macht. Durch die höheren Einstiegsvorraussetzungen (z.B. beim Schulabschluss) werden beim Studium höhere Anforderungen an die Studierenden gestellt, wie an die Auszubildenden. Es werden deutlich mehr Inhalte in kürzerer Zeit unterrichtet, sodass es auch eine hohe Erwartungshaltung hinsichtlich des Selbststudiums gibt, wobei die Theorie und die Praxis enger miteinander verzahnt sind, als im Ausbildungszweig.

Im gehobenen Dienst gibt es im Gegensatz zum mittleren Dienst keine Regelbeförderungen. Die Beförderungen richten sich nach deiner Befähigung und deiner Leistung. Darüber hinaus sind die Beförderungen in der Regel amtsbezogen. Das bedeutet, als Streifenbeamter im Einzeldienst wirst du nicht zum Hauptkommissar befördert werden. Eine solchen Dienstgrad erhältst du nur, wenn du bestimmte Führungsämter wahrnimmst. Beispielsweise Dienstgruppenleiter oder Revierleiter. Während man als Polizeikommissar in einem Bundesland mit dreigeteilter Laufbahn bereits Dienstgruppenleiter einer kleinen Dienstgruppe sein kann, ist dies in Ländern mit zweigeteilter Laufbahn erst als Polizeioberkommissar oder sogar Polizeihauptkommissar möglich.

Falls du dich für den gehobenen Dienst interessierst findest du hier noch weitere Informationen!

Laufbahn: höherer Dienst

Der höhere Dienst ist vergleichbar mit der „Managementebene“ in der Privatwirtschaft. In den einzelnen Bundesländern befinden sich jeweils nur in etwa ein Prozent aller Polizeibeamten im höheren Dienst. Als Polizeibeamter im höheren Dienst liegt der Aufgabenschwerpunkt im Bereich der Personalführung und der konzeptionellen Ausrichtung.

DIENSTGRADE, DIENSTGRADABZEICHEN UND BESOLDUNGSGRUPPEN (HÖHERER DIENST)

Im höheren Dienst enden die Dienstgrade im Gegensatz zum mittleren Dienst und zum gehobenen Dienst nicht alle mit einer einheitlichen Bezeichnung. Die Dienstgradabzeichen sind je nach Uniformfarbe der jeweiligen Länderpolizei blau mit goldenen Sternen oder grün mit goldenen Sternen darauf. Bei den höchsten Ämtern im höheren Dienst kommt goldenes Eichenlaub hinzu. Nachfolgend haben wir für dich die jeweilige Amtsbezeichnung, deren Abkürzung in Klammern, die Anzahl der Sterne auf dem Dienstgradabzeichen sowie die dazugehörige Besoldungsgruppe aufgelistet:

Polizeirat (PR) – 1 Stern – A13

Polizeioberrat (POR) – 2 Sterne – A14

Polizeidirektor (PD) – 3 Sterne – A15

Leitender Polizeidirektor (LPD oder Ldt. PD) – 4 Sterne – A16 / B2 / B3 (im Zuge einer Beförderung ändert sich noch die Besoldungsgruppe, jedoch nicht mehr die Amtsbezeichnung.)

Polizei Dienstgrade höherer Dienst
Polizei Dienstgrade höherer Dienst

Darüber hinaus gibt es sogenannte „Besonders herausgehobene Positionen“ im höheren Dienst. Die Darstellung im Detail würde, auf Grund der Unterscheidungen in den einzelnen Bundesländern, den Rahmen an dieser Stelle sprengen, sodass wir dir lediglich einige Beispiele nennen möchten: Polizeipräsident (einer Behörde), Direktor der Bereitschaftspolizei, Inspekteur der Polizei. Diese Amtsbezeichnungen tragen nur sehr vereinzelte Beamte, welche bestimmte Ämter und Funktionen innehaben. Diese Ämter können auch politisch vergeben werden. Das bedeutet, dass das Amt eines Polizeipräsidenten beispielsweise auch durch einen Juristen besetzt werden kann, der zuvor keine polizeiliche Ausbildung durchlaufen hat.

Auch andere Stellen im höheren Dienst der Polizei können beispielsweise von Juristen (die für das Richteramt geeignet sind) besetzt werden. Die meisten Stellen im höheren Dienst bei den Polizeien sind von Polizisten des ehemals gehobenen Dienstes besetzt, welche noch ein Aufbaustudium absolviert haben. Das Studium von Polizeiratsanwärtern nimmt in allen Bundesländern 2 Jahre in Anspruch. Das Studium ist zweigeteilt. Der erste Teil findet dezentral an den jeweiligen Hochschulen der Bundesländer statt. Der zweite Teil findet zentral bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup (Nordrhein-Westfalen) statt. Das Studium schließt mit einem Master in „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ ab.

Ein Direkteinstieg in den höheren Dienst ist grundsätzlich nicht möglich. Falls du noch mehr über den höheren Dienst wissen möchtest klicke hier!

Besonderheiten in Bezug auf die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen

Weibliche Version

Wir haben in diesem Artikel für die bessere Lesbarkeit stets die männliche Version des Dienstgrades genutzt. Polizeibeamtinnen tragen dieselben Dienstgrade, wie ihre männlichen Kollegen. Anstatt Polizeiobermeister (POM), werden sie als Polizeiobermeisterin (POM´in) bezeichnet. Dies wird analog auf alle anderen Dienstgrade umgesetzt, z.B. Polizeikommissarin (PK´in) statt Polizeikommissar (PK).

Kriminalpolizei

Grundsätzlich gibt es bei der Kriminalpolizei dieselben Laufbahnen und Dienstgrade wie bei der Schutzpolizei. In einigen Bundesländern ist auch ein so genannter Direkteinstieg zur Kriminalpolizei möglich, in anderen Bundesländern rekrutiert die Kriminalpolizei ihre Polizeibeamten aus der Schutzpolizei. Die Amtsbezeichnungen zwischen der Schutz- und der Kriminalpolizei weichen jedoch voneinander ab. Soweit es Kriminalbeamten im mittleren Dienst bei einem Bundesland gibt, nennen diese sich zum Beispiel Kriminalobermeister (KOM) anstatt Polizeiobermeister (POM). Anstatt Polizeikommissar (PK), heißt es Kriminalkommissar (KK). Statt Polizeidirektor (PD), heißt es Kriminaldirektor (KD). Auch in vielen anderen Staaten ist dies so. Die Dienstgrade der Polizei in England unterscheiden sich in ähnlicher Weise: der Police Inspector („PI“) ist gleichrangig mit dem „Detective Inspector“ („DI“).

Die Beamten der Kriminalpolizei versehen ihren Dienst grundsätzlich nicht in Uniform. Sie tragen „lageangepasste“ zivile Bekleidung („bürgerliche Kleidung“). Ein Kriminalbeamter der im Bereich der Wirtschaftskriminalität ermittelt, versieht seinen Dienst angepasst im Businessdress (z.B. Anzug), während sich die Beamten, die im Bereich Drogenhandel ermitteln, legere gekleidet ihren Dienst versehen. Die Beamten der Kriminalpolizei befinden sich in der ihrem Dienstgrad entsprechenden Besoldungsgruppe.

Wasserschutzpolizei

Bei der Wasserschutzpolizei sind die Schulterklappen in einem sehr dunklen Marineblau gehalten. Sie zeigen keine Sterne, sondern goldene Streifen. Mit jedem höheren Dienstgrad kommt ein Streifen dazu. Zwischen den Laufbahnen lässt sich anhand der Breite der Streifen unterscheiden. Im mittleren Dienst gibt es nur dünne Streifen, im gehobenen Dienst gibt es breite Streifen, welche je nach Dienstgrad mit dünnen Streifen kombiniert werden und im höheren Dienst gibt es überwiegend nur breite Streifen.

Vorbereitungsdienst / Ausbildungszeit / Studienzeit

Während der Ausbildung / dem Studium bist du noch kein Amtsträger. Man spricht daher auch von einer Dienstbezeichnung und nicht von einem Dienstgrad. Konkret wirst du als Anwärter bezeichnet. Je nach Laufbahn nennt man dich dann Polizeimeisteranwärter (mittlerer Dienst) oder Polizeikommissaranwärter (gehobener Dienst). Als Abkürzung wird je nach Bundesland für beispielsweise einen Polizeikommissaranwärter (PK-A) oder (PKAnw) verwendet. Während der Ausbildung / dem Studium hast du in den meisten Bundesländern noch keine polizeilichen Vollzugsrechte. Gleichwohl darfst du natürlich auf die sogenannten Jedermanns-Rechte zurückgreifen. Aus diesem Grund ist es in der Regel für Auszubildende / für Studierende nicht gestattet, außerhalb der Polizeilichen Ausbildungsstätten die Uniform zu tragen. Die Schulterklappen deiner Uniform sind je nach Bundesland grün oder blau. Je nach Bundesland können diese ohne Bestickung sein, mit einem Streifen oder einem Stern und einem Streifen bestickt sein.

Bereits während der Ausbildung / dem Studium erhältst du eine Anwärter-Besoldung. Diese richtet sich nach der Besoldungsgruppe deines zukünftigen Einstiegsamtes. Die genaue Höhe deine Anwärterbezüge variiert von Bundesland zu Bundesland. Als groben Richtfaktor kannst du zwischen 50% (+/-10%)deiner späteren Einstiegsbesoldung annehmen. In einigen Bundesländern erhöhen sich die Anwärterbezüge während der Ausbildungs- / Studienzeit jeweils nach einem Jahr ein wenig.Hinweis: Solltest du deine Ausbildung / dein Studium vorzeitig abbrechen, bist du zu anteiligen Rückzahlungen deiner Anwärterbezüge verpflichtet. Ebenfalls sind anteilig erhaltene Bezüge zurückzuzahlen, solltest du innerhalb deiner ersten Berufsjahre (nach Ausbildung/ Studium) kündigen. Die Regelungen variieren im Detail zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund. 

Bundeslandwechsel

Der Traumberuf Polizist – um sich diesen Berufswunsch zu erfüllen, bewerben sich viele Interessenten in mehreren Bundesländern. Nach erfolgreicher Teilnahme am Einstellungstest erhalten die Bewerber eine oder mehrere Zusagen von den jeweiligen Länderpolizeien oder der Bundespolizei. Kein Bewerber kann sich zweiteilen und so muss er / sie sich im Falle mehrere Zusagen entscheiden, bei welcher Länderpolizei man seinen Berufsweg startet.

Im Heimatbundesland hat es womöglich nicht geklappt beim Einstellungstest. Doch was macht das schon, wenn du von einem anderen Bundesland oder der Bundespolizei eine Zusage erhalten hast?! Du bist jung und ungebunden, offen für Neues – eine neue Stadt, neue Freunde, ein anderes Leben… Einige Berufsanfänger haben hierbei womöglich den Gedanken, dass sie nach einigen Jahren das Bundesland wechseln werden – beispielsweise ins Heimatbundesland, um wieder nah bei der Familie und alten Freunden sein zu können. Doch Vorsicht! Ein Wechsel zwischen den einzelnen Länderpolizeien untereinander wie auch von und zu der Bundespolizei, sind nicht ohne Weiteres möglich.

Wichtig
Überlege dir im Vorfeld gut, in welchem Bundesland du dir vorstellen kannst Polizist zu werden! Du solltest dazu bereit sein deinen Lebensmittelpunkt langfristig (zu meist für immer) auch in diesem Bundesland beizubehalten oder ihn dorthin zu verlagern. Rechne auch damit, dass du zumindest einige Jahre in den Ballungsräumen und Großstädten des jeweiligen Bundeslandes eingesetzt werden wirst.

Ein Bundeslandwechsel ist nicht so einfach möglich, wie dies bei einem Job-Wechsel in der freien Wirtschaft der Fall ist. In aller Regel ist ein Bundeslandwechsel nur mit einem Tauschpartner möglich. Grund hierfür ist, dass das Bundesland, welches einen Polizeibeamten einstellt, in der langfristigen Personalplanung davon ausgehet, dass dieser seinen Dienst bis zum Pensionseintritt auch in dieser Länderpolizei versieht. Wäre ein Länderwechsel ohne Tauschpartner möglich, könnte beispielsweise ein großes Personaldefizit bei der Länderpolizei A entstehen, wenn die Länderpolizei B beispielsweise die Besoldung ihrer Polizeibeamten drastisch erhöht und damit einen Anreiz zum Länderwechsel schafft.

Durchläufst du die Ausbildung oder das Studium in einem Bundesland A, dann hat dieses Bundesland eine Menge Geld in dich investiert- deine Ausbildung, deine Uniform und Ausrüstung (Führungs- und Einsatzmittel), deine Besoldung und Krankheitskosten (z.B. in Form von Beihilfe oder freier Heilfürsorge) kosten viel Geld. Würdest du nun in das Bundesland B wechseln, würde diese Investition für das Bundesland A verpuffen. Aus diesem Grund wird in der Regel nicht nur „irgendein Kollege“ als Tauschpartner benötigt, sondern ein Kollege aus der gleichen Besoldungsgruppe. Möglicherweise gibt es noch weitere Bedingungen, welche beachtet werden müssen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass es für viele Polizisten bei dem Wunsch des Länderwechsels bleibt. Sollte es klappen, sind mitunter viele Jahre Wartezeit in Kauf zu nehmen. Nach einem Länderwechsel ist in der Regel nochmal ein mehrwöchiger Lehrgang zu absolvieren. In diesem werden die Landesspezifischen polizeirechtlichen Inhalte unterrichtet.

Besoldung

Als Beamte erhalten Polizisten kein Gehalt, sondern eine sogenannte Besoldung. Daher spricht man auch nicht von Gehaltsstufen, sondern von Besoldungsstufen. Die Höhe der Besoldung bestimmt jedes Bundesland selber und legt diese durch Gesetze fest. Einen freien Verhandlungsspielraum, wie es in vielen Bereichen der freien Wirtschaft der Fall ist, gibt es nicht. Je nach Dienstgrad gehörst du einer Besoldungsgruppe an. Welcher Dienstgrad zu welcher Besoldungsgruppe gehört, haben wir dir bereits im Abschnitt zu den Laufbahnen und Dienstgraden (hier) erklärt.

Grundbesoldung

Hier ein aktuelles Beispiel für eine Besoldungstabelle aus Bayern. Die Tabelle stellt das Grundgehalt dar. Nicht enthalten sind weitere Zulagen.

Bei den Angaben handelt es sich um die Brutto-Grundbezüge. Waagrecht sind die einzelnen Besoldungsgruppen angeordnet. Bei den Stufen (1-11) handelt es sich um sogenannte „Erfahrungsstufen“ oder „Dienstaltersstufen“. Nach der Ausbildung zum Polizeibeamten im mittleren Dienst, erhältst du eine Anfangsbesoldung A7 -Stufe 1, also Grundbezüge von 2369,40 Euro.

Nach einem Studium zum Polizeibeamten im gehobenen Dienst, erhältst du eine Anfangsbesoldung A9-Stufe 1, also 2569,90 Euro.Nach zwei Dienstjahren, gelangst du in die Stufe 2, nach weiteren zwei Dienstjahren in die Stufe 3. Später erhöhen sich die Abstände zwischen den Hochstufungen auf 3 Jahre bzw. 4 Jahre. Wirst du in die nächsthöhere Besoldungsgruppe befördert, bleibt deine „Erfahrungsstufe“ bestehen. Beispielsweise könntest du nach fünf Dienstjahren von der A9 -3 (2735,97 Euro) in die A10 – 3 befördert werden, was einem Besoldungsplus von monatlich rund 240 Euro (2971,61 Euro) entspricht.

Zulagen

Zusätzlich zu der Grundbesoldung erhalten Polizeibeamte weitere Zulagen. Diese sind, sowohl was die Art, als auch die Höhe der jeweiligen Zulagen betrifft, länderpolitisch unterschiedlich. So kann es beispielsweise eine allgemeine Polizeidienstzulage geben. Diese macht den Unterschied im Bezügevergleich zwischen beispielsweise einem Justizbeamten und einem Polizeibeamten in der gleichen Besoldungsgruppe aus. Es gibt eine Familienzulage, welche in ihrer Höhe abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ist. Es kann eine pauschale monatliche Zulage für Polizeibeamte geben, die im Schichtdienst arbeiten. Eine Gefährdungszulage kann es für Polizisten geben, die ihren Dienst in besonders gefährdeten Bereichen (z.B. einem Sondereinsatzkommando „SEK“) versehen.

Neben den Zulagen gibt es noch Zuschläge für „Dienst zu ungünstigen Zeiten“, also Zuschläge für Nachtdienste, Wochenenddienste oder Dienst an Sonn- und Feiertagen.“ Die Zulagen hierfür sind jedoch in keiner Weise mit denen der freien Wirtschaft vergleichbar. Während dort für Nachtarbeit zum Teil doppelte und dreifache Löhne gezahlt werden, handelt es sich bei den Zuschlägen für Dienst zu ungünstigen Zeiten um kleine Euro bzw. Centbeträge.

Besoldung im Vergleich zwischen den einzelnen Länderpolizeien und der Bundespolizei

Eingangs sei erwähnt, dass die einzelnen Länderpolizeien und die Bundespolizei selbstverständlich in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zueinanderstehen. Welcher Innenminister, der für die Innere Sicherheit des jeweiligen Landes und somit für die Polizei verantwortlich ist, möchte sich vorhalten lassen, dass seine Polizei nicht gut bzw. am schlechtesten bezahlt wird?!

Tipp
Gegenüberstellungen und Vergleiche solltest du immer kritisch nach ihrer jeweiligen Zielrichtung hinterfragen!

Erklärung der Grafik: Die Gewerkschaft der Polizei – Hessen hat die dargestellte Besoldungsgegenüberstellung aufgestellt, um Druck im Hinblick auf eine Besoldungserhöhung auf die Landesregierung Hessen auszuwirken. Demnach war das Ziel darzustellen, dass die Hessische Polizei im Bundesvergleich schlecht abschneidet. Wie hier dargestellt, belegt die Polizei Hessen laut Aussage der GdP Hessen den letzten Platz im Bundesvergleich. Dargestellt werden hier die Endstufen des Grundgehaltes, ohne Zulagen der jeweiligen Besoldungsgruppe.

Als Stellungnahme hierauf hat das hessische Innenministerium unter anderem folgende Grafik veröffentlich:

Besoldungsgruppe A9 Zustehende Bezüge 2017

Erklärung zur Grafik: Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdI) möchte mit dieser Darstellung aufzeigen, dass Hessens Beamte in der Besoldungsgruppe A9 vergleichsweise gut bezahlt werden. Daher zieht das HMdI die Grundgehälter der Anfangsstufen und nicht der Endstufen zum Vergleich heran, sodass das Land Hessen anstatt auf Rang 16 auf dem 7. Rang landet.

Allerdings hat sich das HMdI im Gegensatz zur GdP zusätzlich erlaubt allgemeine Stellenzulagen mit einzurechnen.

In der nächsten Grafik kommt das HMdI ebenfalls zu einem anderen Ergebnis, als die GdP. Dies liegt wieder an der Einberechnung von allgemeinen Stellenzulagen:

Besoldungsgruppe A10 Zustehende Bezüge 2017

Beispiel: Laut der Darstellung des HMdI zur Besoldungsgruppe A 10 erhält der Polizeibeamte in der Endstufe in Hessen 3651,66 Euro. In Sachsen-Anhalt erhält der Polizeibeamte unter gleichen Voraussetzungen 3646,67 Euro. Auf den ersten Blick ein Unterschied von 5 Euro, der sicherlich nicht entscheidend sein dürfte. Allerdings gibt es in Sachsen die freie Heilfürsorge, während in Hessen lediglich Beihilfe gewährt wird. Je nach Alter und Gesundheitszustand entstehen dem hessischen Polizeibeamten gegenüber den Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt zusätzliche monatliche Kosten von rund 150 Euro bis 250 Euro für eine private Krankenversicherung.

Wochenarbeitszeit

Ein weiterer Faktor, der sich entscheidend auf die Bewertung der Besoldungsvergleiche auswirkt, ist die Wochenarbeitszeit von Polizeibeamten. Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt 40 Wochenstunden erbracht werden müssen, mussten in Hessen bis vor kurzem 42 Wochenstunden. Das ist auf den Monat hochgerechnet, etwa ein voller Arbeitstag mehr. Seit dem 01.08.2017 wurde die Wochenarbeitszeit in Hessen auf 41 Wochenstunden reduziert.

Derzeit liegt die Wochenarbeitszeit je nach Bundesland bei 40 Stunden oder 41 Stunden pro Woche. Im Einzelhandel ist eine 37,5 Stundenwoche üblich.

Brutto und Netto

Die in den Besoldungstabellen angegebenen Werte sind in der Regel als Bruttobezüge zu verstehen. Selbstverständlich zahlt jeder Beamte auch Lohnsteuer, sowie Kirchensteuer (soweit Zugehörigkeit zur Kirche besteht) und auch Solidaritätszuschlag. Gegenüber Angestellten müssen Beamte jedoch keinen Beitrag zu Arbeitslosenversicherung, zur Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Daher hat ein Beamter im Gegensatz zum Angestellten bei gleichen Bruttolohn und gleicher Steuerklasse grundsätzlich einen Höheren Nettobezug. Während man grob überschlagen davon ausgehen kann, dass einem Angestellten in der freien Wirtschaft ca. 50 % – 60 % vom Brutto-Einkommen bleiben, so bleiben einem Beamten ca. 85 % – 90 % von seinen Bruttobezügen. Allerdings müssen Beamte in einigen Bundesländern (Bundesländer ohne freie Heilfürsorge, stattdessen mit Beihilfe) sich anteilig privat Krankenversichern. Hierdurch fallen zusätzliche Kosten von 150-250 Euro pro Monat an, welche letztlich von den Nettobezügen zu tragen sind.

Fazit:

Vergleichstabellen und alle anderweitigen Darstellungen von Bezügen sind stets kritisch zu betrachten. Sie basieren auf unterschiedlichen Kriterien und Ausgangsannahmen. Als Anhaltspunkt dafür, wie viel du zukünftig in deinem Wunschbundesland oder bei der Bundespolizei verdienen wirst, sind sie durchaus ausreichend. Möchtest du es ganz konkret wissen, ziehe am besten die Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes heran. Außerdem informiere dich über die Wochenarbeitszeit und ob du als Polizeibeamter, bei deiner Wunsch-Polizei, freie Heilfürsorge oder Beihilfeleistungen erhältst.

Tipp für deinen Einstellungstest

Vor deinem Einstellungstest solltest du dir darüber bewusst sein, in welcher Laufbahn du dich beworben hast. Außerdem solltest du wissen, welche Amtsbezeichnung du nach deiner Ausbildung / deinem Studium tragen wirst. Informiere dich auch über die ungefähre Höhe der Besoldung in dem jeweiligen Bundesland, welche du nach deiner Ausbildung / deines Studiums erhalten wirst. Eine grobe Vorstellung von den Karrieremöglichkeiten könnte sich positiv auswirken. So oder ähnlich könnten Fragen im Einstellungstest lauten:

  • Was wäre Ihr monatliches Wunschgehalt nach der Ausbildung / dem Studium?
  • Glauben Sie, dass Sie ihren Lebensstil, ihre Träume und ihre Vorstellungen in finanzieller Hinsicht mit der Besoldung als Polizeibeamter realisieren können?
  • Wie beschreiben Sie ihre Vorstellungen von Karriere und Verdienstmöglichkeiten bei der Polizei?

Zusatz: Wachpolizei

In Bundesländern, in denen der mittlere Dienst abgeschafft ist, kannst du mit der mittleren Reife nicht Polizeibeamter werden. In einigen Bundesländern (so z.B. auch in Hessen – kein mittlerer Dienst-, in Sachsen und in Berlin) kannst du dich mit der mittleren Reife und auch mit einem Hauptschulabschluss mit einer nachfolgenden abgeschlossenen Berufsausbildung als Wachpolizist bewerben. Als Wachpolizist nimmst du nur ausgewählte polizeiliche Aufgaben (z.B. Objektschutzmaßnahmen, Fußstreife, Sicherung polizeilicher Grundstücke und Gebäude, Verkehrsüberwachung, Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen oder Tatortarbeit, Unterstützung bei Abschiebungen und Vorführungen oder dem Dienst bei Großveranstaltungen oder besonderen Ereignissen) wahr. Du hast weniger rechtliche Befugnisse und bist in einem Tarif-/Angestelltenverhältnis, also kein Beamter. 

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Polizei Einstellungstest Vorbereitung

Du möchtest Dich gezielt auf den Einstellungstest bei der Polizei vorbereiten? Dann schau Dir doch mal unsere Testtrainer an. Dort kannst Du aus verschiedenen Übungspaketen wählen, um Dich optimal auf Deinen Einstellungstest bei der Polizei vorzubereiten.