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Polizei Einstellungstest Live Webinar am 20.10.2022 ab 17:00 Uhr
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Altersgrenzen: Mindest- und Höchstalter bei der Polizei

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Altersgrenzen in den Bundesländern

In Deutschland sind die Anforderungen an Polizeibewerber in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Da jedes Bundesland seine eigenen Anforderungen hat, kann sich auch das Höchstalter unterscheiden. Dies ist mitunter auch von Vorteil. Hat man beispielsweise die Grenze in Bayern überschritten, kann man sich immer noch in Hamburg bewerben.

Hier alle Bundesländer im Überblick:

Baden Württemberg

In Baden Württemberg dürfen Bewerber am Einstellungstag nicht älter 30 Jahre und nicht jünger als 16,5 Jahre sein, wenn sie sich für die Laufbahn im Mittleren Dienst bewerben. Im gehobenen Dienst gilt ein Höchstalter von 31 Jahren.

Bayern

Bei der bayrischen Polizei gilt eine Alterspanne von 17 bis 30 Jahre, unabhängig davon, für welche Laufbahn man sich bewirbt. Durch ein paar Ausnahmen, wie zum Beispiel Grundwehr-, Zivil- und Freiwilligenwehrdienst, ist es allerdings möglich, das Höchstalter nach oben zu schieben. Das Mindestalter steht dagegen fest.

Berlin

In Berlin sollten Bewerber im Mittleren Dienst mindestens 16 und maximal 29 Jahre alt sein. Wer sich für den Gehobenen Dienst interessiert, darf nicht älter als 30 Jahre sein.

Brandenburg

Bei der brandenburgischen Polizei galt lange Zeit ein Höchstalter von 25 Jahren im Mittleren und 31 Jahren im Gehobenen Dienst. Mittlerweile wird allerdings nur noch ein Mindestalter vorausgesetzt. Wer sich bei der Polizei des Bundeslandes bewerben möchte, darf nicht jünger als 16 Jahre sein.

Bremen

In Bremen gibt es zwar für Bewerber kein Höchstalter, jedoch wird man nur bis zu einem Alter von 45 Jahren verbeamtet.

Hamburg

Die Polizei in Hamburg lässt Bewerber in einer Alterspanne von 16 bis 34 Jahre zur Ausbildung zu. Wie in allen anderen Bundesländern auch gilt in Hamburg dabei der Einstellungstag als Stichtag. Allerdings unterscheidet man nicht zwischen Gehobenem und Mittlerem Dienst bei der Altersgrenze. Die 32 Jahre gelten in Hamburg für alle Bewerber.

 Hessen

Bei der Polizei in Hessen wird offiziell nur ein Höchstalter für Bewerber im gehobenen Dienst ausgeschrieben. Wer älter als 32 Jahre ist, hat die Altersgrenze für eine Bewerbung überschritten. Eine Ausnahme gibt es für Zeitsoldaten, die sich nach einer zwölfjähriger Verpflichtung bis zu sechs Monate nach Ende des Wehrdienstverhältnisses bewerben können.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern trägt der Mittlere Dienst den Namen Laufbahngruppe 1 des Polizeivollzugsdienstes und der Gehobene Dienst wird als Laufbahngruppe 2 des Polizeivollzugsdienstes bezeichnet. Für beide gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Bei der Laufbahngruppe 1 sollten Bewerber noch keine 30 Jahre alt aber dafür mindestens 16 Jahre alt sein. In der Laufbahngruppe 2 gilt ein Höchstalter von 33 Jahren.

Niedersachsen

Die Polizei in Niedersachsen nennt offiziell ein Alter von 31 Jahren als Grenze für Bewerber.

NRW

In NRW gilt eine der höchsten Altersgrenzen. Bewerbungen für den Polizeidienst sind möglich, solange man das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Rheinland-Pfalz

Die Polizei in Rheinland-Pfalz lässt Bewerber bis zu einem Höchstalter von 34 Jahren zu. Eine Ausnahme gilt für Soldaten auf Zeit mit einer vierjährigen oder längeren Wehrdienstzeit. In diesen Fällen steigt die Altersgrenze auf 36 Jahre.

Saarland

Im Saarland dürfen Bewerber das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie für das Auswahlverfahren zugelassen werden wollen.

Sachsen &  Sachsen-Anhalt

Die Polizei in Sachsen und ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt setzen voraus, dass Bewerber mindestens 16 Jahre alt sind. Darüber hinaus darf man noch keine 35 Jahre alt sein.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gelten ein Mindestalter von 16 Jahren. UPDATE: seit 2018 gibt es in Schleswig-Holstein keine Höchstalter-Grenze mehr!

Thüringen

Für eine Bewerbung bei der Polizei in Thüringen darf man das 35. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.

Die Bundespolizei

Die Bundespolizei setzt bei der Mittleren Laufbahn eine Altersspanne von 16 bis 27 Jahre an. Ausnahmen gelten für Bewerber mit einer abgeschlossen Berufsausbildung und drei Jahren Berufserfahrung. Dann steigt die Grenze auf 35 Jahre. Die gleiche Ausnahme gilt auch im Gehobenen Dienst. Hier liegt die Altersgrenze dann bei 41 anstatt 33 Jahren.

Kritik der Altersgrenzen

Ein Höchstalter für Bewerber, wie es in Bundesländern wie Hamburg, NRW oder Bayern üblich ist, stößt immer wieder auf Kritik. So wurden Altersgrenzen in den vergangenen Jahren wiederholt auch vor Richtern diskutiert, da Menschen sich diskriminiert oder benachteiligt sahen. Bisher hat sich an der gängigen Praxis der Bundesländer wie beispielsweise in Hamburg aber noch wenig geändert. Allerdings war in den vergangenen Jahren zumindest zu beobachten, dass die Altersgrenzen vielfach angehoben wurden. Dies dürfte unter anderem auch daran liegen, dass viele Bundesländer Nachwuchsprobleme bei der Polizei haben und dementsprechend mehr Menschen die Bewerbung ermöglichen.

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